Tiefgaragenstellplatz muss groß genug sein
Ein Käufer hatte zu einer Eigentumswohnung einen Tiefgaragenstellplatz für rund 20.000 Euro erworben. Da der Stellplatz an der schmalsten Stelle jedoch nur 2,50 Meter misst, verlangt er vom Bauträger zwei Drittel des Kaufpreises zurück. Zu Recht, entschied das Oberlandesgericht (OLG) Braunschweig. Vereinbarte Beschaffenheit fehlt.Das OLG Braunschweig gab dem Kläger Recht und befand, dass es dem […]
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